Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mietschuldenfreiheit
Bei dem Neuabschluss von Mietverhältnissen verlangt der neue Vermieter immer häufiger eine Bescheinigung über die Mietschuldenfreiheit vom Vorvermieter. Entgegen vorheriger Gerichtsentscheidungen, die den Vermieter in der Pflicht sahen so eine Bescheinigung auszustellen, hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 30.09.09 entschieden (Az. VIII ZR 238/08) das der Vermieter lediglich verpflichtet ist die Mietzahlungen zu quittieren.
Mehr zur Mietschuldenbescheinigung erfahren Sie im Telefonat mit unseren Rechtsanwälten bei der Deutschen Rechtsanwaltshotline zum Rechtsgebiet Mietrecht. Stand: 23.11.2010