Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mietrechte
Bei einem Mietvertrag gibt es eine ganze Reihe gegenseitiger Rechte und Pflichten; man unterteilt dabei in die sogenannten Haupt- und Nebenleistungspflichten. Die Hauptleistungspflicht des Vermieters ist die ordnungsgemäße Zurverfügungstellung der angemieteten Wohnung oder Sache; die Hauptleistungspflicht des Mieters ist die Zahlung der vereinbarten Miete.
Einige der bedeutsamsten Nebenpflichten sind die Zahlung, ordnungsgemäße Anlage und Rückzahlung der Kaution, die Renovierung der Wohnung, wenn und soweit diese wirksam vereinbart worden ist, die Wahrung des Hausfriedens, die Durchführung von Kleinreparaturen, je nachdem, wie dies im Mietvertrag geregelt ist.
Naturgemäß entstehen bei vielen dieser Rechte und Pflichten des Öfteren Streitigkeiten, die für den Vermieter finanziell bedeutsam sein können, insbesondere dann, wenn er selbst die Mietsache noch abbezahlen muss.
Für den Mieter sind die Streitigkeiten fast immer bedeutsam, weil Probleme an der Mietwohnung als dem Ort, an dem er sein Privatleben verbringt, ihn oftmals hart und unausweichlich treffen, man denke nur an nächtliche Ruhestörungen oder Hochwasserschäden.
Bei Ihren Anfragen zu den Mietrechten wird Ihnen ein Anwalt der Deutschen Anwaltshotline in der Regel binnen weniger Minuten am Telefon abschließend weiterhelfen können; in komplexeren Fällen zeigt er Ihnen das weitere Verfahren auf und hilft Ihnen, Rechtsnachteile zu vermeiden.
Stand: 30.09.2011