Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mietpreisminderung
Wenn eine Mietsache zum Zeitpunkt ihrer Überlassung einen Mangel aufweist oder während der Mietzeit ein Mangel entsteht, hat der Mieter nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten, kann also eine Mietminderung geltend machen. Bagatellmängel bleiben jedoch außer Betracht. Auch Lärm oder eine erheblich geringere Mietfläche können ein Mangel sein. Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum kann die Möglichkeit, die Miete zu mindern, durch Vertrag nicht ausgeschlossen werden. Unter Umständen kann das Mietminderungsrecht aber auch ausgeschlossen sein, wenn der Mieter den Mangel bei Vertragsschluss kannte und akzeptiert hat. Der Mieter verliert ebenfalls sein Minderungsrecht, wenn er einen Mangel dem Vermieter nicht unverzüglich mitteilt, so dass dieser keine Abhilfe schaffen kann. Da viele Faktoren für eine Minderung in Betracht kommen, ist eine Beratung ratsam.
Häufiger Streitpunkt sind die Höhe der Minderung und der Zeitpunkt, ab dem gemindert werden kann. Daneben kann es auch umstritten sein, ob überhaupt ein Mangel vorliegt, der zum Geltendmachen einer Minderung der Miete berechtigt.
Die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline informieren Sie gerne über die rechtlichen Möglichkeiten bei Mietmängeln und ob eine Mietpreisminderung im Einzelfall zulässig ist. Stand: 18.05.2011
Passende Verträge zum Thema Mietpreisminderung finden Sie im Vertragscenter:
Interessante Beiträge zum Thema Mietpreisminderung
Wackelnde Wände, weniger Miete Nürnberg (D-AH) - Ändert sich die Verkehrssituation einer ruhigen Nebenstraße und wird aus einem Idyll ein häufig genutzter Fahrweg, kann im Einzelfall die Miete von an der Straße gelegenen Wohnungen gemindert werden. Nach ...weiter lesen