Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mietnebenkostenabrechnung
Als Nebenkosten bezeichnet man all diejenigen Kosten, welche zusätzlich zur eigentlichen Miete anfallen können. Zu diesen Nebenkosten gehören im Bereich der Miete etwa die Kosten für die Strom- und Wasserversorgung, die Kosten für Entwässerung, Betriebskosten für einen eventuell vorhandenen Aufzug sowie Kosten für Straßenreinigung, Kosten für Müllabfuhr, für Gartenpflege, für Schornsteinreinigung, für Heizung etc.
Abgerechnet werden diese Kosten in der Mietnebenkostenabrechnung, welche in der Regel am Ende des Jahres bzw. des Abrechnungszeitraums anfällt. Rechtliche Grundlage für die Umlagefähigkeit und deren Höhe ist die Betriebskostenverordnung und natürlich das Mietrecht.
Rufen Sie bei Fragen zu Ihrer Mietnebenkostenabrechnung einfach die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline an. Stand: 16.08.2010