Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Mietnebenkosten

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Mietnebenkosten
(Mietrecht)
0900-1 875 006-908
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Mietrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mietnebenkosten

Unter Mietnebenkosten werden allgemein die Ausgaben verstanden, die bei Raum- und Wohnungsmiete neben der Vergütung für die Nutzung des Raumes vom Mieter getragen werden müssen. Die Mietnebenkosten werden auch Verbrauchskosten oder Betriebskosten genannt. Es geht hauptsächlich um die Kosten für die Infrastruktur der gemieteten Räume, also die Versorgung mit Wärme, Wasser, Strom und die Entsorgung von Müll, Abwasser, sowie die Instandhaltung mit etwaigen Hausmeisterkosten.

Je nach Art der räumlichen Gegebenheiten und der Vereinbarung können die Mietnebenleistungen direkt vom Mieter bezogen werden oder über den Vermieter. Ein augenfälliges Beispiel ist die Vereinbarung, dass der Mieter eines Hauses selber die Entsorgung einer Mülltonne in einem Vertrag mit dem Entsorger übernimmt, der Mieter der in einem 20-Parteien-Haus lebt, anteilig an den Kosten der Müllcontainer beteiligt wird. Aber der Vermieter kann nicht alles Kosten des Miethauses als Mitnebenkosten auf den oder die Mieter abwälzen. Aufgrund § 2 BetrKV können nur die Folgenden Posten als Mietnebenkosten bzw. umlagefähigen Betriebskosten von dem Mieter verlangt werden: Laufende öffentlichen Lasten des Grundstücks, Grundsteuer, Wasserversorgung, Entwässerung, Betrieb der zentralen Heizungsanlage und Abgasanlage, Betrieb der zentralen Warmwasserversorgungsanlage, verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen, Betrieb eines Personen- oder Lastenaufzugs, Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung, Gartenpflege, Beleuchtung, Kosten für die Außenbeleuchtung und Beleuchtung im Hausflur, Schornsteinreinigung, Sach- und Haftpflichtversicherung, Hauswartkosten, Betrieb einer Gemeinschafts-Antennenanlage, Betrieb von Einrichtungen für die Wäschepflege, sonstige Betriebskosten im Sinne des § 1 BetrKV, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind.


Weitere Fragen zu Ihrer Betriebskostenabrechnung beantworten Ihnen die Rechtsanwälten der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 30.11.2011
Durchwahl zum Thema Mietnebenkosten (Mietrecht)0900-1 875 006-908
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Sie sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt
Weitere Themen:

Instandhaltung Müll Baurecht (öffentliches) Vertrag Hausmeisterkosten 
Anwaltshotline Vergütung Betriebskosten Baurecht Mieter 
Verbrauchskosten Mietrecht Wohnungsmiete Abwasser Vermieter 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Steffen Liebl
Rechtsanwalt
Uwe Peters
Rechtsanwalt
Alexander Peter Taubitz
Rechtsanwältin
Maike Ruske
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline auf Facebook

Deutsche Anwaltshotline auf facebook
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum