Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mietminderungstabelle
Die sogenannte Mietminderungstabelle basiert auf der einschlägigen Rechtssprechung und ist eine Zusammenstellung, in welcher Höhe bei jeweils vorliegenden Mängeln Minderung der Miete als gerechtfertigt ausgeurteilt wurde. Da es sich um zahlreiche Einzelfälle handelt, die auch von einzelnen Gerichten unterschiedlich beurteilt wurden, erhält man so zumindest einen Anhaltspunkt für die Höhe der Minderung. Häufige Gründe für eine Mietminderung sind zum Beispiel eine defekte Heizung im Winter, Schimmel in der Wohnung, undichte Fenster, kein heißes Wasser. Die Mietminderungstabelle gibt dann an, um wie viel Prozent eine Miete beim tatsächlichen Vorliegen einer solchen Bedingung herabgesetzt werden kann.
Treten mehrere Gründe, die für eine Mietminderung in Frage kommen auf, so können die jeweiligen Prozentzahlen in der Tabelle auch quotenmäßig erhöht werden. Hierbei sollte anwaltlicher Rat in Anspruch genommen werden.
Die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline informieren Sie gerne über die rechtlichen Möglichkeiten bei Mietmängeln und ob eine Mietpreisminderung im Einzelfall zulässig ist. Stand: 14.10.2011