Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mietforderungen
Als Mietforderungen werden im allgemeinen die Forderungen auf den Mietzins (korrekt nun: auf die Miete) verstanden, also das was auch allgemein als "Miete" bezeichnet wird. Damit sind begrifflich nicht alle denkbaren Ansprüche aus einem Mietverhältnis erfasst, wie der Rückzahlungsanspruch der Kaution, Schadensersatz für Schäden am Mietobjekt usw.
Die Mietforderung verjährt in drei Jahren, gerechnet vom Ende des Jahres in dem Sie entsteht. Die Ansprüche auf Ersatz von Verwendungen seitens des Mieters oder für Schäden an der Mietsache verjähren in 6 Monaten. Oft lassen Vermieter die 6 Monatsfrist ungenutzt verstreichen, indem Sie sich auf die Mietforderung fokussieren.
Klären Sie hier Ihre Rechte hinsichtlich der Mietforderungen sowohl von Mieter- als auch von Vermieterseite!
Unsere Anwälte aus dem Mietrecht beraten Sie kompetent und präzise. Halten Sie den Mietvertrag bereit.
Stand: 30.09.2011