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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mieterschutzbund

In Deutschland gibt es seit über hundert Jahren, also bereits seit dem 19. Jahrhundert, örtliche Mietervereine. Derzeit existieren in Deutschland ca. 350 Mietervereine, die an den Deutschen Mieterbund (DMB) als deren Dachverband angeschlossen sind.

Zum einen handelt es sich hierbei um einen Verband mit sozialpolitschem Hintergrund, zum anderen soll für den Mieter eine vergleichsweise kostengünstige Möglichkeit der (außergerichtlichen) Rechtsberatung gewährleistet werden. Die Rechtsberatung ist über den Mitgliedsbeitrag gedeckt. Teilweise ist auch Rechtsschutz in der Mitgliedschaft enthalten. Da die Vereine trotz des gemeinsamen Dachverbandes DMB autark organisiert sind, gibt es regionale Unterschiede bezüglich des Leistungsangebotes sowie der Höhe des Mitgliedsbeitrages. In den Rechtsabteilungen der Mietervereine arbeiten zumeist Volljuristen (Anwälte und Assessoren).

Ähnlich organisiert ist der Verein der Haus- und Grundstückseigentümer (Haus und Grund), der vielerorts gemeinsam mit dem jeweils ortsansässigen Mieterverein die Mietrichtwerttabellen (auch Mietspiegel) erstellt bzw. fortschreibt.
Hiervon zu unterscheiden sind die vielfach auch ansässigen Mieterschutzvereine (Mieterschutzbund etc). Diese sind nicht an den politisch orientierten DMB angeschlossen, der teilweise auch durch Gesetzesinitiativen Gesetzesänderungen bundespolitisch einbringt.
Bei den Mieterschutzvereinen handelt es sich vielmehr um einzelne Rechtsanwaltskanzleien, die durch Vereinsform eine kostengünstige Rechtsberatung anbieten.

Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben. Ein Anwalt der Deutschen Anwaltshotline hilft Ihnen gern und sofort weiter.


Stand: 23.02.2012

   
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