Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mieterrechte
Seit der Mietrechtsreform vom 01.09.2001 hat sich im Mietrecht vieles geändert. Kaum ein anderes Rechtsgebiet betrifft so viele Menschen, seien es konkrete oder allgemeine Fragen zu den Themen Mietvertrag, Kündigung, Zeit- oder Staffelmietverträge, Nachvermietungsprobleme, Mieterhöhung, Betriebskosten, Untervermietung, Schönheitsreparaturen, Tierhaltung, Mängelbeseitigung, Mietminderung, Kaution, usw.
Dabei ist jedes Problem individuell. Ein Mieter hat selbstverständlich Anspruch darauf, dass sich auch der Vermieter vertragsgemäß verhält. So darf die Mietsache keine Mängel aufweisen. Ist dies aber der Fall, darf der Mieter die Miete angemessen mindern und vom Vermieter verlangen, dass der Mangel beseitigt wird.
Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem im Fachbereich Mietrecht erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten.
Bitte halten Sie eventuell vorhandene Unterlagen wie z.B. Mietvertrag oder Kündigungsschreiben zum Telefonat bereit.
Unsere Kooperationsanwälte erläutern Ihnen gerne Ihre Rechte und helfen Ihnen diese umzusetzen.
Stand: 13.09.2010