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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mieter-Auszug-Protokoll

Bei der Übergabe oder Rückgabe einer Mietwohnung wird häufig ein Mieter-Auszug-Protokoll (Übergabeprotokoll) erstellt. Eine gesetzliche Verpflichtung, die Übergabe einer Wohnung schriftlich in einem Protokoll festzuhalten, gibt es jedoch nicht. Ein sinnvoll eingesetztes Mieter-Auszug-Protokoll ist aber ein adäquater Helfer, um frühzeitig Missverständnisse zu vermeiden und Streitigkeiten zwischen den Mietparteien beim Auszug des Mieters zumindest auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Wird ein solches Mieter-Auszug-Protokoll von beiden Parteien angefertigt und unterschrieben, akzeptieren Mieter und Vermieter auch dessen Inhalt. Fällt dem Vermieter zu einem späteren Zeitpunkt ein vermeintlicher weiterer Mangel auf, oder ist der Mieter der Auffassung, dass der im Mieter-Auszug-Protokoll aufgeführte, rissige Waschtisch bereits bei Einzug diesen Mangel aufwies, ist es für Nachbesserungen zu spät - unterschrieben ist anerkannt!
Deshalb sollten beide Parteien wissen: Wird ein Mieter-Auszug-Protokoll angefertigt, legen sich Mieter und Vermieter in Ihrer qualitativen Einschätzung der Wohnung fest.

Tipp für Mieter und Vermieter: Nehmen Sie zur Wohnungsübergabe einen unabhängigen Zeugen mit und belegen Sie gravierende Mängel zusätzlich mit Fotos.

Das Mieter-Auszug-Protokoll ist oft Ursache von juristischen Streitigkeiten. Denn manchmal werden in ein Übergabeprotokoll Inhalte aufgenommen, die so nicht richtig oder ungenau sind. Unsere Anwälte des Fachbereichs Mietrecht beraten Sie für Ihren konkreten Einzelfall, wie Sie Ihr Mieter-Auszug-Protokoll prüfen können, und was Sie bei falschen Angaben unternehmen können. Gerade beim Thema Mieter-Auszug-Protokoll kann Informationsmangel teuer werden. Alle Antworten bekommen Sie sofort und bequem per Hotline.
Stand: 18.03.2011

   
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