Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mietende
Im Einzelnen ist die Frage, ob, wie und ggf. mit welcher Kündigungsfrist das bei Ihnen vorliegende Mietverhältnis beendet werden kann, davon abhängig, ob zwischen den Mietvertrags-Parteien wirksam ein Zeitmietvertrag abgeschlossen worden ist, weiter davon, ob das Kündigungsrecht gegebenenfalls für eine bestimmte Zeit wirksam ausgeschlossen worden ist, und ganz entscheidend davon, ob der Mieter oder der Vermieter kündigt, gegebenenfalls, ob ein Kündigungsgrund vorliegt, womöglich sogar für eine fristlose Kündigung.
Das Vorgehen gegen eine fristgemäße, gegebenenfalls begründete Kündigung, unterscheidet sich wesentlich von dem nach einer fristlosen Kündigung; letzteres hängt maßgeblich davon ab, ob tatsächlich ein Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt oder nicht. Die typischen Gründe für eine fristlose Kündigung sind ein erheblicher Zahlungsverzug bei der Miete oder die fortgesetzte Störung des Hausfriedens durch den Mieter.
Beim Mietende stellen sich typischerweise die Fragen, ob die Wohnung renoviert werden muss, inwieweit etwa vorhandene Schäden beseitigt werden müssen, und wie die Wohnung überhaupt zurückgegeben werden muss. Dies alles hängt zunächst von der Vereinbarung im Mietvertrag ab.
Ein Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline wird mit Ihnen telefonisch in einigen Minuten klären, ob Sie renovieren müssen oder nicht bzw. wie Sie in Ihrem Fall vorzugehen haben.
Stand: 10.10.2011
Keine Heizung nach Mietende Nürnberg (D-AH) - Ist ein Mietvertrag abgelaufen, darf der Hausbesitzer auch die Heizung abdrehen. Zumindest in Geschäftsräumen kann ihn niemand davon abhalten, mit dem vertraglichen Ende des Mietverhältnisses auch die Wärmeversorgung ...weiter lesen