Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mietbedingungen
Unter Mietbedingungen versteht man die vertraglichen Bedingungen zum Abschluss oder Fortbestand eines Mietvertrages. Bei dem Ausdruck Mietbedingungen handelt es sich also nicht um juristischen Begriff im eigentlichen Sinne. Unter Mietbedingungen kann demzufolge (fast) alles Mögliche verstanden werden, worauf sich die Parteien des Mietvertrages einigen. Im Deutschen Recht gilt nämlich der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Dies bedeutet konkret, dass jede vertragliche Modalität oder eben auch Bedingung bei einem Vertragsabschluss erlaubt ist, solange sie nicht gegen anderes geltendes Recht verstößt beziehungsweise sittenwidrig ist. So kann zwischen den Parteien vereinbart werden, dass neben den vertraglichen Hauptpflichten (also Zahlung des Mietzinses) der Mieter beispielsweise dazu verpflichtet wird, etwaige Zusatzleistungen - wie Treppenhausreinigung oder Gartenpflegearbeiten - übernimmt. Eine klassische "Mietbedingung" ist auch, dass eine Mietkaution vorab als Sicherheitsleistung hinterlegt wird.
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Stand: 18.03.2011