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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mängel

Ein Mangel ist einfach definiert die Abweichung der tatsächlichen Beschaffenheit des Vertragsgegenstands (Ist-Beschaffenheit) von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit (Soll-Beschaffenheit). Sind solche Mängel gegeben, wurde der Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt. Die rechtlichen Folgen des Vorliegens von Mängeln sind, oft geknüpft an verschiedene weitere Voraussetzungen, Gewährleistungsansprüche des durch Mängel beeinträchtigten Vertragspartners. Die Ansprüche, die bei Vorliegen eines Mangels entstehen, sind verschiedener Natur. Sie können im Einzelfall Nachbesserung, Nachlieferung, Minderung, Rücktritt vom Vertrag oder auch Schadensersatz umfassen. In manchen Fällen ist es auch möglich, den Anspruch auf Schadenersatz neben dem Rücktritt zu verlangen, wenn durch den Mangel ein zusätzlicher Schaden entstanden ist.

Die bekanntesten Rechtsgebiete, in denen das Mängelrecht ausführlich gesetzlich geregelt ist, sind der Kaufvertrag, der Werkvertrag, und der Mietvertrag. In jedem Rechtsgebiet sind die Regelungen individuell an die Eigenheiten des jeweiligen Vertrages angepasst. Die Rechtsfolgen des Vorliegens eines Mangels können daher, abhängig von der jeweiligen Vertragsart, stark variieren.
Grundsätzlich ist jedoch in allen Rechtsgebieten die Rechtsfolge bei Vorliegen eines Mangels der Anspruch auf dessen Beseitigung. Jeder Vertragspartner hat das Recht auf eine ordnungs- und vertragsmäßige Leistung.

Spezielle Fragen zum Thema Mängel beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline.
Stand: 25.01.2011

   

Passende Verträge zum Thema Mängel finden Sie im Vertragscenter:
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