Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote Datenschutzerklärung
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema landwirtschaftlicher Pachtvertrag

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema landwirtschaftlicher Pachtvertrag
(Mietrecht)
0900-1 875 011-517
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Mietrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema landwirtschaftlicher Pachtvertrag

In § 585 BGB ist der Landpachtvertrag unter anderem legal definiert:

(1) Durch den Landpachtvertrag wird ein Grundstück mit den seiner Bewirtschaftung dienenden Wohn- oder Wirtschaftsgebäuden (Betrieb) oder ein Grundstück ohne solche Gebäude überwiegend zur Landwirtschaft verpachtet. 2Landwirtschaft sind die Bodenbewirtschaftung und die mit der Bodennutzung verbundene Tierhaltung, um pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen, sowie die gartenbauliche Erzeugung.

(2) Für Landpachtverträge gelten § 581 Abs. 1 und die §§ 582 bis 583a sowie die nachfolgenden besonderen Vorschriften.

(3) Die Vorschriften über Landpachtverträge gelten auch für Pachtverhältnisse über forstwirtschaftliche Grundstücke, wenn die Grundstücke zur Nutzung in einem überwiegend landwirtschaftlichen Betrieb verpachtet werden.

§?585 BGB grenzt die Landpacht vom allgemeinen Pachtvertrag der §§ 581 ff. BGB ab.
Ziel der Sonderregelung der Landpacht ist vor allem eine Stärkung der Unabhängigkeit des landwirtschaftlichen Pächters von seinem Verpächter.

Ein Landpachtvertrag ist durch die Verpachtung eines Grundstücks zur überwiegend landwirtschaftlichen (also nicht gewerbsmäßigen oder Hobbymäßigen-)Nutzung gekennzeichnet.

Landpachtverträge sind grundsätzlich anzeigepflichtig (§ 2 LPachtVG).

Bei Fragen helfen Ihnen unsere Expertinnen und Experten aus dem Pachtrecht in Kürze. Halten Sie zum Gespräch etwaige Verträge bereit.
Stand: 13.05.2011

   

Passende Verträge zum Thema landwirtschaftlicher Pachtvertrag finden Sie im Vertragscenter:
Ähnliche Themen:

Landpacht Landpachtvertrag BGB Tierhaltung  Landwirtschaft Verträge 
Vorschriften Verpächter Mietrecht Grundstücke Baurecht Verpachtung 
Pachtvertrag Pachtrecht Baurecht (öffentliches) 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Franz Walter Hopusch
Rechtsanwältin
Astrid Bendiks
Rechtsanwalt
Rudolf Berg
Rechtsanwältin
Silke Helmling
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline in Social Media

Deutsche Anwaltshotline auf facebook Deutsche Anwaltshotline auf google+ Deutsche Anwaltshotline auf twitter Deutsche Anwaltshotline Social Media Vorteile
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum