Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Landpacht
Die Landpacht ist der Miete ähnlich, doch gibt es auch einige Unterschiede, weshalb der Gesetzgeber die Landpacht und die Pacht überhaupt gesondert von der Miete geregelt hat. Der generelle Unterschied zwischen der Landpacht und der Miete eines Grundstückes ist, dass die Miete nur zum Gebrauch der Sache berechtigt, während bei der Pacht nicht nur der Gebrauch erlaubt ist, sondern auch wirtschaftliche Nutzung, auch Fruchtziehung genannt. Natürlich gibt es auch die gewerbliche Miete, bei der eine Sache, zum Beispiel ein Ladenlokal, gewerblich genutzt wird. Doch dabei werden nicht die speziellen Früchte der Sache, ihre besonderen, in der Sache liegenden und aus ihr entspringenden, Nutzungen gezogen. Das ist nur bei der Pacht so. Bei der Landpacht kann man die Fruchtziehung zumindest im Landwirtschaftlichen Bereich dann wörtlich nehmen, es sind dann die Früchte des Feldes gemeint.
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Stand: 18.03.2011