Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Lärmschutzverordnung
Vermeidbares Lärmen ohne berechtigten Anlass kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden, wenn eine erhebliche Belästigung vorliegt oder die Gesundheit eines anderen durch den Lärm geschädigt werden kann.
Oft ergeben sich in der Praxis Konflikte im Bereich Nachbarschaft (laute Musik/Party, Instrumentenspielen, Kinderlärm, Hundegebell, Renovierung, Streit/Geschrei), Straßen-, Bau- Fluglärm. Hier stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne zur Verfügung!
Stand: 28.06.2010