Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kündigungsfrist miete
Fragen rund um das Thema Mietvertrag machen einen großen Teil der eingehenden Anrufe aus. Seit der Mietrechtsreform vom 01.09.2001 hat sich im Mietrecht vieles geändert. Kaum ein anderes Rechtsthema betrifft in Deutschland so viele Menschen, denn ca. 65% der Deutschen wohnen zur Miete, viele sind auch Vermieter. So stellen sich oft konkrete oder allgemeine Fragen zu den Themen Mietvertrag, Kündigung, Zeit- oder Staffelmietverträge, Nachvermietungsprobleme, Mieterhöhung, Betriebskosten, Untervermietung, Schönheitsreparaturen, Tierhaltung, Mängelbeseitigung, Mietminderung, Kaution, usw. Die Kündigungsfrist für Mietverträge beträgt nach neuem Mietrecht für den Mieter grundsätzlich immer 3 Monate. Für den Vermieter kann diese unter Umständen, z.B. dann wenn das Mietverhältnis seit mehr als 5 Jahren besteht länger sein. Diese längeren Kündigungsfristen galten nach altem Recht auch für den Mieter, diese Verlängerung wurde jedoch mit Inkrafttreten des neuen Mietrechts abgeschafft.
Dabei ist jedes Problem individuell, jeder Mietvertrag unterschiedlich. Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem im Mietrecht erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort lösen.
Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Mietvertrag oder Kündigungsschreiben bereit.
Stand: 19.10.2010