Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kellerräume
In der Regel gehören zu jeder Wohnung Kellerräume, der dem Mieter zur Aufbewahrung von Dingen überlassen wird. Es handelt sich in der Regel um einen einfachen Stauraum. Die Kellerräume zum Partyraum oder zur Werkstatt umzubauen und zu nutzen kann als übermäßige Nutzung zur Kündigung des Mietverhältnisses, zumindest aber zu einer Abmahnung führen. Die Nutzung der Keller und die Sauberhaltung des Kellerabganges gehören in größeren Mietshäusern regelmäßig zu den Pflichten der Hausordnung.
Falls im Mietvertrag keine feste Zuordnung des Kellerraumes zu der Mietwohnung erfolgte, hat der Mieter keinen Anspruch auf einen bestimmten Kellerraum. Auch ein Austausch der Kellerräume unter den Mietern, ist ohne Zustimmung des Vermieters unzulässig.
Eine von der Wohnungsmiete getrennte Kündigung der Kellerräume seitens des Vermieters ist ebenso unzulässig.
Bei weiteren Fragen zu Ihren Kellerräumen stehen Ihnen unsere Anwältinnen und Anwälte aus dem Mietrecht gerne zur Seite. Halten Sie Ihren Mietvertrag zum Gespräch bereit. Stand: 31.05.2010