Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kakerlaken
Die gemeine Küchenschabe, die auch als Kakerlake (Bäckerschabe oder orientalische Schabe) bekannt ist, ist eine Art der Schaben (lat.: Blattodea), die vor allem durch ihre Lebensweise in menschlichen Behausungen als Vorratsschädling bekannt ist. Die Kakerlake kann bis zu 30 mm lang werden. Sie ist weltweit verbreitet und selbst auf abgelegenen Inseln anzutreffen. Die einzige Ausnahme bilden die polaren Gebiete der Arktis und Antarktis, wo es für die Tiere zu kalt ist. Die Kakerlake besitzt eine enorme Widerstandskraft. So wurden noch Tiere nach Atombombentests auf dem Bikini-Atoll gefunden. Kakerlaken können sich selbst durch kleinste Zwischenräume zwängen. Daher sind sie als Schädlingen sehr hartnäckig und nur außerordentlich schwer zu bekämpfen. Aufgrund dieser Hartnäckigkeit sind sie aus einmal befallenen Gebäuden fast nicht mehr zu entfernen.
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Stand: 03.05.2010