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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kabelgebühr

Für den Radio- und Fernsehempfang über Breitbandkabel werden Gebühren erhoben.
Hierbei sind die verschiedenen Arten der Gebühren zu unterscheiden: Zunächst gibt es eine einmalige Anschlussgebühr für die Zur Verfügungsstellung des Breitbandkabelanschlusses generell. Dann gibt es (in der Regel) monatliche Gebühren für den Empfang von Radio und Fernsehen selbst.
Zumeist gibt es auch eine (wenn auch eher geringe) Gebühr für das Zur Verfügungsstellung des Anschlusses, der entweder monatlich oder jährlich zu entrichten ist.
Erwähnenswert ist, dass sich bereits vereinzelt Mieter gegen diese Kabelanschlussgrundgebühr wehren wollten, weil sie den Anschluss gar nicht genutzt haben, jedoch daran gescheitert sind, weil Ihnen der Anschluss ja zu Verfügung steht, ungeachtet dessen, ob er nun genutzt wird oder nicht.
In einem solchen Fall müsste der bestehende Anschluss entsprechend verplompt werden. Dann dürfen auch diese Gebühren nicht mehr auf den Mieter umgelegt werden.
Weiteres hierzu erfahren Sie von den Rechtsanwälten der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 03.05.2010

   
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