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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kabelfernsehen

Beim Kabelfernsehen werden Bild- und Tonsignale über ein Breitbandkabel bis in die Haushalte übertragen.
Zum Empfang benötigt man in der Regel ein Antennenkabel, über das man die Antennensteckdose des Fernsehers oder anderer Empfangsgeräte wie Videorekorder oder Digitalreceiver, mit der Kabelanschlussdose an der Zimmerwand verbindet.
Diese Antennensteckdose wird gewöhnlich von einem Elektriker installiert.
Im Unterschied zum Antennen- oder Satellitenfernsehen muss man für das Kabelfernsehen in der Regel Grund- beziehungsweise Anschlussgebühren und außerdem meistens monatliche Abonnement-Gebühren bezahlen.
Dazu kommt für den Kunden bzw. Empfänger die Rundfunkgebühr (in Deutschland: GEZ, in Österreich GIS, in der Schweiz Billag), so dass monatlich in der Regel bis zu 40 Euro für Radio und Fernsehen anfallen können.
Für viele Mieter von Mehrfamilienhäusern ist insofern problematisch, dass sie sich in der Regel isoliert für oder gegen einen entsprechenden Anschluss entscheiden können.

Weiteres hierzu erfahren Sie von den Rechtsanwälten der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 03.05.2010

   
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