Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kabelanschluss
Bei einem Kabelanschluss handelt es sich um eine technische Einrichtung, die es ermöglicht, dass ein Haushalt oder auch ein anderer potenzieller Empfänger die Möglichkeit hat, Kabelfernsehen zu empfangen. Für einen solchen Kabelanschluss sind regelmäßig Kabelgebühren (siehe a.a.o.) zu entrichten. Ein Kabelanschluss ist eine technische Alternative zum Satellitenanschluss und Antennenanschluss zum Zweck des Rundfunkempfangs. Teilweise können private Nutzer persönlich entscheiden, ob sie sich für einen Kabelanschluss oder eben für eine andere Alternative des Rundfunkempfangs wählen. Vielfach ist dies aber aufgrund der örtlichen beziehungsweise tatsächlichen Gegebenheiten nicht möglich. In vielen Mietwohnungen ist ein Kabelanschluss bereits vorhanden. Dann hat der Mieter also ohnehin gar keine Wahlmöglichkeit mehr. Lediglich wenn er sich dazu entscheidet, dass er keinen Kabelanschluss nutzen möchte, kann er sich überlegen, den bereits bestehenden Kabelanschluss verplomben zu lassen und sich so der Verpflichtung zur Entrichtung der Kabelgebühr entziehen.
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