Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote Datenschutzerklärung
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Inventar

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Inventar
(Mietrecht; Zivilrecht)
0900-1 875 005-681
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Mietrecht
0900-1 875 005-682
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Zivilrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Inventar

Neben dem handelsrechtlichen Begriff, mit dem Inventar ein Vermögensverzeichnis meint, wird im Miet- und Pachtrecht mit Inventar die Einrichtung und Ausstattung von Räumen bezeichnet. Wesentlich ist das Inventar bei der Abgrenzung zwischen Miet- und Pachtvertrag.

Nicht maßgeblich ist grundsätzlich bei der Einordnung, wie der Vertrag von den Vertragsparteien genannt wird. Maßgeblich dafür, ob Mietrecht oder Pachtrecht zur Anwendung gelangt ist das Wesen des Vertragsverhältnisses selbst. Werden beispielsweise Räume zur Erzielung von Gewinn überlassen, die nach Ihrer Ausstattung und Ihrer Einrichtung hierfür vorgesehen und geeignet sind, so handelt es sich um einen Pachtvertrag. Wird allein der Raum ohne Inventar überlassen, so handelt es sich um einen Mietvertrag. Aus der Überlassung des Inventars ergeben sich Sorgfaltspflichten im Umgang mit den Gegenständen.

Abzugrenzen ist das Inventar vom möblierten Wohnraum, für den in bestimmten Fällen Sondervorschriften gelten.

Während in einem Mietvertrag geregelt wird, dass der Mieter gegen Zahlung der Miete die Räumlichkeiten nutzen darf, geht ein Pachtvertrag weiter: Ein Pächter darf die Räumlichkeiten nicht nur nutzen, sondern er kommt zusätzlich in den "Genuss der Früchte, soweit sie nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft als Ertrag anzusehen sind", heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB - Bürgerliches Gesetzbuch, § 581). Pächter dürfen also mit den gepachteten Räumlichkeiten und dessen Inventar Geld verdienen.

Ein Pächter ist verpflichtet, mitgepachtetes Inventar, falls nötig, zu ersetzen - außer er hat einen Verlust nicht selbst zu verantworten (BGB, § 582). Wenn der Pächter zu Beginn des Pachtverhältnisses das Inventar zum Schätzwert übernimmt, muss er abgenutzte Gegenstände ersetzen. Bei Pachtende muss der Pächter das Inventar zum Schätzwert zurückgewähren. Unnötiges Luxus-Inventar muss der Verpächter nicht übernehmen.

Weiteres hierzu erfahren Sie von den Rechtsanwälten der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 21.06.2010

   
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Inventar

Sicherungsübereignung als probates Mittel für die eindeutige Trennung der Besitzstände
Frage: Frau-A bewohnt ihr Einfamilienhaus welches ihr Eigentum ist. Sie heiratet den selbständigen Herrn-A, welcher künftig ebenfalls im Haushalt wohnt. Herr-A bringt auf Grund der Platzverhältniss...
Antwort: Sehr geehrter Mandant, das Mobiliar unterliegt nur dann der Pfändung durch den Gerichtsvollzieher, wenn es einen erheblichen Wert hat und nicht notwendig zum täglichen Lebensbedarf benötig ...⇒ zum vollständigen Fall

Ähnliche Themen:

Pachtvertrag Bürgerliches Gesetzbuch Baurecht (öffentliches) Verlust 
Geld Mietvertrag Mietrecht Zivilrecht Gesetzbuch Mieter Pächter 
Verpächter Pachtrecht Vertrag Miete 
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Kai Steinle
Rechtsanwalt
Dr. Dietmar Breer
Rechtsanwalt
Alexander Peter Taubitz
Rechtsanwalt
Tim Vlachos
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline in Social Media

Deutsche Anwaltshotline auf facebook Deutsche Anwaltshotline auf google+ Deutsche Anwaltshotline auf twitter Deutsche Anwaltshotline Social Media Vorteile
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum