Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Instandhaltung
Jeder Mieter und Vermieter hat bestimmt Aufgaben und Pflichten, die das Wohnobjekt betreffen. Für kleinere Reparaturen bis zu einem bestimmten Geldbetrag ist der Mieter zuständig. Jedoch für die Gesamtinstandhaltung ist der Vermieter zuständig. Vor allem wenn es um größere Sanierungsprojekte geht. Einzelne Aufgaben und Pflichten beider Parteien sollten im Mietvertrag schriftlich erfasst werden, oder im Einzelnen sind diese bei einem Fachmann zu erfragen, um eventuelle Streitigkeiten und Unklarheiten vorzeitig zu beseitigen.
Stand: 06.09.2010
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