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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Hundegebell

Das Hundegebell, welches aus einer Miets- oder Eigentumswohnung dringt, sowie der bellende Wachhund, geben öfters Anlass zu Auseinandersetzungen zwischen Mietern, Nachbarn oder Eigentümern. Der Grund hierfür ist offensichtlich.

Das Hundegebell stellt häufig eine erhebliche Lärmbelästigung dar. Ein Hundehalter ist nach ständiger Rechtsprechung daher gehalten, bei Abwägung der Nachbarinteressen und dem Interesse an der Haustierhaltung, insbesondere die Ruhezeiten einzuhalten.

Ob ein Hundegebell im Mietrecht von einem Nachbar hingenommen werden muss oder nicht, hängt maßgeblich von den Umständen des Einzelfalls ab.

Ein Nachbar ist nach der überwiegenden Rechtsprechung nur dann verpflichtet Gebell hinzunehmen, wenn das Tier ab und zu laut ist. Dauerbellen hingegen ist nicht erlaubt. Dauert das Gebell länger und hält es über mehrere Stunden oder den ganzen Tag an, muss dies nicht hingenommen werden, auch nicht bei einem Wachhund (vgl. OLG Düsseldorf WuM 1990, 400). Hundegebell kann den Mieter zu einer Mietminderung berechtigen, insbesondere wenn das Hundegebell als erhebliche Lärmstörung in der Mietswohnung wahrnehmbar ist und diese erhebliche Störung innerhalb der Ruhezeiten länger anhaltend stattfindet.

Zu allen weiteren Fragen der Lärmbelästigung durch Hunde sowie zum Mietrecht allgemein berät Sie ein in diesem Fachgebiet erfahrener Rechtsanwalt sofort innerhalb weniger Minuten. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat vorhandene Unterlagen, insbesondere Ihren Mietvertrag bereit.


Stand: 23.02.2012

   
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