Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Hund Mietwohnung Die Hundehaltung in der Mietwohnung ist immer wieder ein Grund für Streitigkeiten.
Ob eine Hundehaltung erlaubt ist oder nicht sowie ob für eine Hundehaltung die Zustimmung des Vermieters einzuholen ist, kann durch den Mietvertrag geregelt werden. Enthält ein Mietvertrag allerdings ein uneingeschränktes Verbot jeglicher Tierhaltung, ist diese Klausel nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unwirksam (vgl. BGH WuM 2008, 23).
Insbesondere eine Kleintierhaltung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Kleintiere wie Hamster, Zierfische, Ziervögel oder kleine Schildkröten können daher grundsätzlich in einer Mietwohnung gehalten werden.
Bei Hunden ist im Einzelfall zu entscheiden, ob eine Hundehaltung als vertragsgemäß zulässig ist. Nach der Rechtsprechung ist die Zulässigkeit nach Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere, der Art und Lage der Wohnung sowie des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet sowie der persönlichen Verhältnisse und der berechtigten Interessen der Mitbewohner und Nachbarn zu beurteilen. Eine bisherige Handhabung des Vermieters ist ebenfalls zu berücksichtigen, auch die Anzahl und Art anderer Tiere im Haus sowie etwaige besondere Bedürfnisse des Mieters.
Zu allen Fragen der Hundehaltung in Mietwohnungen sowie zum Mietrecht allgemein berät Sie ein in diesem Fachgebiet erfahrener Rechtsanwalt sofort innerhalb weniger Minuten. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat vorhandene Unterlagen, insbesondere Ihren Mietvertrag bereit. Stand: 28.02.2012
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