Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Hühnerhaltung
Hühnerhaltung eines Grundstücksnachbarn kann unter besonderen Voraussetzungen Anlass für eine Mietminderung sein. Soweit erhebliche und nicht ortsübliche Geräuschbelästigungen von der Hühnerhaltung ausgehen, die zu Zeiten stattfinden zu denen nach der örtlichen oder üblichen Zeiten Nachtruhe zu herrschen hat, kann der Mieter gegenüber seinem Vermieter Mangelbeseitigung unter Fristsetzung und nach Ablauf der Fristsetzung eine angemessene Mietminderung verlangen. Da solche Fälle aber immer im Einzelfall zu prüfen sind, bedarf es hier einer genauen einzelfallgerechten anwaltlichen Beratung. Darüber hinaus kann im Miet- und Pachtrecht die Hühnerhaltung möglicherweise einem Mieter oder Pächter gestattet worden sein. Darüber hinaus gibt es bei der Hühnerhaltung erhebliche öffentliche Vorschriften zu beachten, so dass ein Mieter oder Pächter, der selber Hühner halten will sich auch hier rechtlich vorher beraten lassen sollte.
Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Mietrecht geben Ihnen hier gerne am Telefon oder per E-Mail Auskunft. Halten Sie vorliegende Mietverträge zum Gespräch bereit.
Stand: 06.09.2010