Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Heizungsperiode
Zwar ist im Mietrecht das meiste sehr detailliert geregelt und auf konkrete Fälle zugeschnitten, was bei der sonst sehr abstrakten Gesetzesgebung seltener der Fall ist, die Heizungsperiode wurde im Gesetz jedoch nicht geregelt. Da das Wetter sich nicht nach dem Gesetz richtet, ist das Bereithalten von Wärme im ganzen Jahr Vermieterpflicht. Auch wenn es im Juli kälter als 20 Grad wird, muss die in der Regel Heizung anspringen Gibt es keine vertragliche Vereinbarung, so gilt die Vorgabe der Rechtsprechung, dass in der allgemeinen Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. April die Heizung gesichert sein muss.. In dieser Zeit ist die Heizung zwingend laufen zu lassen. Das bedeutet aber keine Befreiung von der Heizpflicht außerhalb dieser Zeit.
Stand: 31.05.2010