Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Heizungsabrechnung
Die Heizungsabrechnung ist oft ein gesonderter Teil der Nebenkostenabrechnung, da die Abrechnung von Ablesefirmen gefertigt wird und vom Vermieter oder Verwalter oft nur summenmäßig in die Nebenkostenabrechnung eingestellt wird. Die Heizkostenabrechnung muss nach der Rechtsprechung derart klar und übersichtlich sein, dass ein durchschnittlich juristisch versierter und betriebswirtschaftlich nicht qualifizierter Mieter sie nachvollziehen kann. Der Bundesgerichtshof setzt allerdings voraus, dass der Mieter mit der Heizkostenverordnung vertraut ist.
Enthalten muss die Abrechnung die entstandenen Gesamtkosten, die Verteilung muss erläutert werden, der Abrechnungszeitraum muss ausgewiesen sein, die geleisteten Vorauszahlungen müssen berücksichtigt werden und nicht zuletzt müssen erhebliche Abweichungen zum Vorjahr erläutert
Auch die Heizungsabrechnung muss spätestens am Ende des Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes zugegangen sein, sonst ist eine etwaige Nachforderung verjährt.
Wie am besten auf solche Abrechnungen zu reagieren ist, besprechen Sie mit uns.