Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Heiznebenkosten Der Begriff der Heiznebenkosten wird von Mietern und Vermietern in zweifacher Bedeutung benutzt. Zum einen spricht man von den Nebenkosten für die Heizung. Diese Heiznebenkosten sind eine besondere Erwähnung wert, zum einen, weil sie betragsmäßig einen erheblichen Teil der Nebenkosten bzw. Betriebskosten ausmachen, zum anderen, weil sie durch die Heizkostenverordnung ein eigenes Regelwerk zur rechtlich vorgeschriebenen Abrechnung erhalten haben. Die Heiznebenkosten im fachlich richtigen Sinne sind die Nebenkosten für den Betrieb der Heizung und dessen Abrechnung, dazu gehören Strom, Wartung, Immissionsmessung, Verbrauchsabrechnung. Von der Heizkosenverordnung kann auch durch Vertrag nicht abgewichen werden. Achtung: Wenn der Schornsteinfeger über die Immissionsmessung abgerechnet wird, darf er in den anderen Nebenkosten nicht nochmal auftauchen.
Bei Fragen und Problemen zu und mit Ihren Heiznebenkosten stehen Ihnen die erfahrenen Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne telefonisch oder per E-Mailberatung zur Verfügung. Stand: 08.02.2012
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