Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Heizkostenverordnung
Die Heizkostenverordnung stellt einen erfolgreichen Versuch dar, die Energieeinsparung zu verbessern. Gerade deshalb hat der Gesetzgeber die Heizkostenverordnung zum zwingend anzuwendenden Gesetz erklärt, dessen Ausschluss vertraglich nicht zulässig, d.h. unwirksam ist. Sie ist die rechtliche Grundlage sowie Regelwerk für die jährliche Wärmekostenabrechnung, sowohl für Hausverwalter und Mieter, als auch für Wohnungs- und Gebäudeeigentümer.
Zum 01.01.2009 ist die neue Heizkostenverordnung (HeizKV) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber wollte mit den Änderungen weitere Anreize zur Energieeinsparung schaffen. Die neue HeizKV gilt für alle Abrechnungszeiträume, die ab dem 01. Januar 2009 beginnen. Für Abrechnungszeiträume, die vor diesem Datum bereits begonnen haben, ist weiterhin die "alte" Verordnung von 1989 anzuwenden. Die neue HeizKV enthält keine wesentlichen Änderungen. Der Schwerpunkt der Verordnung liegt weiterhin in der Pflicht zur Verbrauchserfassung sowie der verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten.
In der Heizkostenverordnung wird umfassend alles geregelt, was für die Heizkostenabrechnung wichtig ist. Dennoch ist jeder Einzelfall anders gelagert und die konkrete Rechtsprechung ist einzubeziehen, wenn man Aussicht auf Erfolg haben will. Hierzu beraten Sie gerne die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline. Sofern vorhanden, halten Sie bitte relevante Unterlagen, wie z.B. die Heizkostenabrechnung, zum Telefonat bereit. Stand: 19.10.2011
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