Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Heizkostenspiegel
Der Heizkostenspiegel, auch Heizspiegel genannt, wird in einigen Städten von den Mietervereinen herausgegeben, um den Mietern einen Vergleichsmaßstab für die Heizkosten zu bieten. Allerdings sind die Heizkosten eines Gebäudes von sehr vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig. Heizkostenspiegel haben sich daher auch nicht durchgesetzt.
Daneben existiert ein bundesweiter Heizkostenspiegel, der durchschnittliche Verbräuche und Heizkosten für öl-, gas- und fernwärmebeheizte Gebäude zusammenfasst. In Zusammenarbeit mit co2Online können Sie überprüfen, ob die Heizkosten Ihres Gebäudes noch im "grünen Bereich" liegen. Denn co2Online ermittelt anhand der Heizkostenabrechnung den Heizenergieverbrauch und die Heizkosten. Wenn Sie den Heizkostencheck durchführen wollen, benötigen Sie die aktuelle Heizkostenabrechnung und die Menge des in den letzten ein bis zwei Jahren gekauften Gases oder Öles. Häufig rügen Mieter zu hohe Nachforderungen, die insbesondere auf gestiegenen Heizkosten beruhen.
Die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline stehen für weitere Fragen zum Thema Heizkostenspiegel gerne zur Verfügung. Bitte halten Sie etwaige relevante Unterlagen, z. B. Ihre Abrechnung, zum Telefonat bereit. Stand: 19.10.2011