Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Heizgradtage
Im Rahmen der Heizkostenabrechnung wird zwischen verbrauchsabhängigen und verbrauchsunabhängigen Heizkosten unterschieden. Bei Mieterwechsel kann der verbrauchsunabhängige Kostenanteil entweder zeitanteilig oder nach Gradzahlen auf die ein- und ausziehenden Mieter verteilt werden.
Die sog. Heizgradtage sind in der sog. Gradtagszahlentabelle. Der Gradtagszahlentabelle werden die Erfahrungswerte über den Heizverbrauch der letzten 20 Jahre zugrunde gelegt. Sie legt den einzelnen Monatsverbrauch im Verhältnis zum Jahresgesamtverbrauch fest. Hierzu wird jeder Monat mit einer bestimmten Zahl bewertet, die umso höher ist, je mehr Heizkosten erfahrungsgemäß in diesem Monat anfallen. Die Grundtageszahlentabelle z. B. für einen heizungsschwachen Monat September einen Wert von 30 Promille und für einen heizungsstarken Monat Januar 170 Promille.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Anwälte im Rahmen einer umfassenden telefonischen Erstberatung gerne zur Verfügung. Stand: 19.10.2011