Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Hausverwaltungskosten
Nebenkosten sind alle Zahlungen, die der Mieter für Leistungen des Vermieters neben der Grundmiete zu entrichten hat.
Die Art und der Umfang der Nebenkosten sind der Vereinbarung der Vertragspartner überlassen. Bei Mietverhältnissen über Wohnraum enthält jedoch die Anlage 3 zu § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung einen abschließenden Katalog der Nebenkosten(Betriebskosten), die zwischen Vermieter und Mieter vereinbart werden können. Über Vorauszahlungen ist vom Vermieter jährlich abzurechnen. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes zugehen. Nach Fristablauf kann der Vermieter keine Nachforderungen geltend machen, es sei denn, er hat die Verspätung nicht verschuldet.
Dabei ist das Thema Nebenkosten ein häufiger Konfliktpunkt zwischen Mieter und Vermieter. Man schätzt, dass über 50% der Nebenkosten-Abrechnungen fehlerhaft sind. Unsere Mietrechts-Anwälte erklären Ihnen sofort am Telefon, ob Ihre Nebenkosten richtig angesetzt wurden.