Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Hausnebenkostenabrechnung
Die Nebenkostenabrechnung im Mietverhältnis ist einer der Hauptproblempunkte, mit dem sich die Rechtsprechung in den letzten Jahren intensiv beschäftigt hat. Da sie aus vielen Einzelposten zusammengesetzt wird, ist sie eine häufige Fehlerquelle. Nebenkosten sind alle Zahlungen, die der Mieter für Leistungen des Vermieters neben der Grundmiete zu entrichten hat. Die Art und der Umfang der Nebenkosten sind der Vereinbarung der Vertragspartner überlassen.
Bei Mietverhältnissen über Wohnraum enthält jedoch die Anlage 3 zu § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung einen abschließenden Katalog der Nebenkosten (Betriebskosten), die zwischen Vermieter und Mieter vereinbart werden können. Über Vorauszahlungen ist vom Vermieter jährlich abzurechnen gemäß § 556 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes gemäß § 556 Abs.3 BGB zugehen. Nach Fristablauf kann der Vermieter keine Nachforderungen geltend machen, es sei denn, er hat die Verspätung nicht verschuldet. Es kommt zu einer sogenannten Verfristung der Betriebskostenabrechnung.
Dabei ist das Thema Nebenkosten ein häufiger Konfliktpunkt zwischen Mieter und Vermieter. Man schätzt, dass über 50% der Nebenkosten-Abrechnungen fehlerhaft sind. Unsere Mietrechts-Anwälte erklären Ihnen sofort am Telefon, ob Ihre Nebenkosten richtig angesetzt wurden.
Schnell werden Faktoren mit einbezogen, die eigentlich nicht dem Mieter auferlegt werden dürfen. Allerdings gilt dies nicht allgemein, sonder nur für die Wohnungsmiete. Denn der gewerbliche Mieter hat deutlich weniger Rechte und ihm dürfen auch andere Nebenkosten auferlegt werden. Der Wohnungsmieter hingegen braucht Verwaltungskosten, sowie einmalige Zahlungen nicht zu begleichen. Sollte dahingehend der Verdacht bestehen, muss gegen die Rechnung Widerspruch eingelegt werden und die Rechnung fachlich korrekt geprüft werden.
Unsere Mietrechts-Anwälte erklären Ihnen sofort am Telefon, ob Ihre Nebenkosten richtig angesetzt wurden. Stand: 13.01.2011