Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Hausnebenkosten
Bei Eigentumswohnungen fallen Nebenkosten an, die gewöhnlich als Betriebskosten oder Hausgeld bezeichnet werden. Wenn man genau ist, dann ist das Hausgeld nur die Vorauszahlung, die der Wohnungseigentümer nach Abmachung der Hausgemeinschaft schuldet, unabhängig von den tatsächlich angefallenen Kosten und vom tatsächlich angefallenen Verbrauch des jeweiligen Monats. Die Hausnebenkosten sind dann die Kosten, wie sie wirklich angefallen sind. Über das Hausgeld ist jährlich abzurechnen. Oft gibt es Probleme, weil ein Wohnungseigentümer das Hausgeld nicht mehr zahlt oder zahlen kann. Dann muss die Eigentümergemeinschaft den Wohnungseigentümer verklagen und notfalls die Wohnung zwangsversteigern lassen. Es ist der Wohnungseigentümer, der die Hausnebenkosten schuldet, nicht etwa der Mieter, und es ist die Eigentümergemeinschaft, die der Gläubiger ist, nicht der Verwalter.
Ihre Fragen zum Thema Hausnebenkosten können Ihnen die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline schnell am Telefon beantworten. Bitte halten Sie relevante Unterlagen, wie Eigentümerbeschlüsse, zum Telefonat bereit. Stand: 09.02.2010