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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Hausfrieden

Das Thema Hausfrieden spielt üblicherweise im strafrechtlichen Bereich eine Rolle, nämlich dann, wenn sich jemand gegen oder ohne den Willen des Befugten in dessen Räumlichkeiten oder befriedeten Besitztum aufhält; die Tat ist mit Strafe belegt nach § 123 Strafgesetzbuch (StGB).

Allerdings kann der Hausfriedensbruch auch außerhalb des Strafrechts, namentlich im Mietrecht, eine Rolle spielen, zumindest, wenn er fortgesetzt stattfindet, weil hieraus nämlich eine fristgemäße, im Extremfall auch eine fristlose Kündigung resultieren kann. So etwa, wenn der Vermieter ohne vorherige Ankündigung die Mieträume betritt oder der Mieter den Hausfrieden fortlaufend - trotz entsprechender Abmahnung - stört.

Oftmals sind die einzelnen Vorfälle streitig, so dass genau geprüft werden muss, ob ausreichend Grund für eine Kündigung vorhanden ist. Es genügt jedoch keineswegs jeder geringfügige Verstoß gegen die oft viel zu weit gehenden Hausordnungen. Vielmehr muss es sich um eine schwerwiegende Vertragsverletzung durch eine nachhaltige Störung des Hausfriedens handeln.


Über das Thema Hausfrieden können Sie in wenigen Minuten am Telefon abschließend beraten werden. Wir zeigen Ihnen auf, was als nächstes zu tun ist, damit Sie keine Fehler machen, die hinterher sehr ärgerlich sein können.
Stand: 31.01.2012

   
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