Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Hausflur
Probleme in einem Hausflur können bei verschieden Mietparteien in einem Haus schnell entstehen, da alle Parteien diesen Bereich gemeinsam nutzen. Es stellen sich häufig Fragen, was erlaubt ist, bzw. was hingenommen werden muss. Das kann von der Benutzung des Hausflurs als Abstellraum für Fahrräder bis hin zu einer unzumutbaren Geruchsbelästigung gehen. In einem Hausflur darf ein Fahrrad prinzipiell nur mit der Genehmigung des Vermieters abgestellt werden. Deutlich schlimmer als ein abgestelltes Fahrrad kann eine starke Geruchsbelästigung im Hausflur sein, diese muss aber extrem sein um rechtliche Konsequenzen hervorzurufen. Hierbei kommt es stark auf den Einzelfall an; zudem gibt es eine umfassende Rechtsprechung. Häufige Probleme entstehen auch bei der Sauberhaltung, die entweder wechselseitig durch alle Parteien vorgenommen wird oder extern auf Kosten der Mieter vergeben wird. Aufgrund unterschiedlicher Auffassungen bezüglich Gründlichkeit und Regelmäßigkeit kommt es hier oft zu Streitigkeiten unter den Mietern.
Einzelheiten hierzu erfahren Sie von einem hierauf spezialisierten Rechtsanwalt der DAH. Stand: 02.02.2012
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