Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Hauptmieter
Hauptmieter ist derjenige, der einen Mietgegenstand vom Eigentümer gemietet hat, diesen aber weiter vermietet. Der Mieter des Hauptmieters wird im allgemeinen Untermieter genannt.
Wenn der Mietvertrag des Hauptmieters endet, so hat dies auch Auswirkungen auf den Untermietvertrag. Die sich aus dem Ende des Mietvertrags ergebende Herausgabepflicht des Hauptmieters gegenüber seinem Vermieter erstreckt sich auch auf den Untermieter, § 546 Absatz 2 BGB.
Grundsätzlich bedarf die Untervermietung der Erlaubnis des Vermieters. Einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis hat der Mieter nur in wenigen Ausnahmefällen. Näheres dazu erfahren Sie von einem unserer Spezialisten für das Mietrecht. Stand: 20.05.2011