Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Grundmiete
Unter dem Begriff der Grundmiete versteht man die Nettomiete ohne Nebenkosten. Die Grundmiete richtet sich auf den Kern des Mietverhältnisses, nämlich die Überlassung der Mietsache gegen Vergütung. Meist wird der Begriff der Grundmiete im Wohnungs- und Geschäftsmietverhältnis verwendet, aber auch bei Auto- oder Gerätemiete kann der Begriff verwendet werden. Besteht kein schriftlicher Mietvertrag enthält die Mietsumme grundsätzlich auch die Nebenkosten, in diesem Fall spricht man dann von einer Bruttomiete oder bei Wohnungen auch Warmmiete.
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