Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Grillgeruch
Auch das Grillen fällt in den Bereich Ruhestörung. Bei der Ruhestörung handelt es sich um eine Immission, durch die Menschen in ihrem Wohlbefinden gestört werden. In der Regel handelt es sich hierbei um Lärmbelästigungen, z.B. durch lautes Hundegebell, das "Rasenmähen" oder das nachbarliche Heimwerken oder Musizieren zur Unzeit. Die Ruhestörung muss sich aber nicht auf Geräuscheinwirkungen beschränken, sonder kann auch durch z.B. Lichteinwirkung, Rauch oder Geruch (z.B. beim Grillen) erfolgen. Der Schutz gegen die Ruhestörung ist in zahlreichen Gesetzen geregelt. Hier sind das Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG) oder zivilrechtliche Unterlassungsansprüche des BGB zu nennen.
Wann z.B. Grillgeruch oder Rauch eine erhebliche Belästigung darstellt und welche juristischen Maßnahmen gegen diese Belästigung ergriffen werden können, aber auch, wann und wie man Grillen darf sind die häufigsten Inhalte der Beratung unserer Anwälte.
Gerade beim Thema Grillen sind die einzelnen Sachverhalte höchst unterschiedlich, so dass eine kurze persönliche Beratung per Telefon durch einen Anwalt der beste Weg zur Beantwortung Ihrer Fragen ist. Stand: 20.05.2011