Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Grillen elektrisch
Auch das Grillen fällt grundsätzlich in den Bereich Ruhestörung. Bei der Ruhestörung handelt es sich um eine Immission, durch die Menschen in ihrem Wohlbefinden gestört werden. In der Regel handelt es sich hierbei um Lärmbelästigungen, z.B. durch lautes Hundegebell, das "Rasenmähen" oder das nachbarliche Heimwerken oder Musizieren zur Unzeit. Die Ruhestörung muss sich aber nicht auf Geräuscheinwirkungen beschränken, sonder kann auch durch z.B. Lichteinwirkung, Rauch oder Geruch (z.B. beim Grillen) erfolgen.Das elektrische Grillen durch Nachbarn kann im Einzelfall Mietminderungsansprüche für Mieter der grillenden Nachbarn verursachen, auch wenn keine Rauchentwicklung entsteht. Die Geruchsentwicklung kann ausreichend sein. Manchmal ist das Thema Grillen auch in der Hausordnung geregelt. Was im Einzelfall zutrifft sollte durch einen Rechtsanwalt geprüft werden.
Gerade beim Thema Grillen sind die einzelnen Sachverhalte höchst unterschiedlich, so dass eine kurze persönliche Beratung per Telefon durch einen Anwalt der beste Weg zur Beantwortung Ihrer Fragen ist. Stand: 21.04.2011