Grillen auf dem Balkon: So vermeiden Sie Streit mit Vermieter und Nachbarn

Die Deutschen sind Europameister im Grillen und schmeißen den Rost durchschnittlich 19-mal pro Jahr an. Aber: Darf ich auch auf meinem Balkon grillen? Kann mein Vermieter mir das Grillen vielleicht sogar ganz verbieten? Wir erklären Ihnen alles, was Sie rechtlich über das Grillen auf dem Balkon wissen müssen.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Habe ich ein Grillrecht?

Die schlechte Nachricht zuerst: Sie haben kein festgeschriebenes Recht darauf zu grillen. Aber es gibt auch kein Gesetz, das es Ihnen verbietet den Grill anzuschmeißen. Nach Aussage des Deutschen Mieterbundes (DMB) ist Mietern das Grillen „auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten grundsätzlich erlaubt.“

Aber Ihr Vermieter kann das Grillen im Garten oder auf dem Balkon im Mietvertrag oder in der Hausordnung verbieten oder einschränken. Im „Hamburger Mietvertrag für Wohnräume“ ist beispielsweise das Grillen auf Balkonen, Loggien und unmittelbar an das Haus angrenzenden Flächen grundsätzlich verboten.

Solche Verbote sind zulässig. Deshalb sollten Sie sie unbedingt beachten. Grillen Sie nämlich trotzdem, verhalten Sie sich vertragswidrig und können von Ihrem Vermieter abgemahnt werden. Grillen Sie dann nochmal, kann er Ihren Mietvertrag nach § 543 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) fristlos kündigen. So urteilte das Landesgericht Essen am 7. Februar 2002, nachdem ein Mieter trotz Abmahnung widerholt gerillt hatte (LG Essen, Az.: 10 S 438/01).

Grillparty auf dem Balkon: Welche rechtlichen Folgen erwarten mich?

Wenn Ihr Mietvertrag und die Hausordnung kein Verbot vorsehen, können Sie unbesorgt den Grill anschmeißen – auf dem Balkon ebenso wie auf der Terrasse. Dennoch müssen Sie weitere Dinge beachten, damit das Grillvergnügen nicht ungewollt zu einem teuren Spaß wird.

Wenn Sie eine Grillfeier schmeißen und Gäste einladen, müssen Sie sich an die Ruhezeiten halten. Das bedeutet, dass Sie und Ihre Gäste sich ab spätestens 22 Uhr leise unterhalten müssen, damit Sie Ihre Nachbarn nicht belästigen. Andernfalls kippt die Stimmung eventuell schnell. Ihre Nachbarn dürften dann nämlich wegen Ruhestörung die Polizei rufen.

Ebenfalls unter den Begriff „Ruhestörung“ fallen Lichteinwirkung, Rauch oder Geruch, der durchs Grillen entsteht. Sollten Sie Ihre Nachbarn regelmäßig einräuchern, wenn Sie Ihren Grill anschüren, kann das rechtliche Folgen haben. Bei starker Rauchentwicklung handelt es sich um eine sogenannte Beeinträchtigung im Sinn der Immissionsschutzgesetze. Ein Verstoß gegen die Gesetze „zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnlichen Vorgängen“ (BImSchG) gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld abgestraft. Dieses variiert je nach Bundesland.

Tipps für Ihre Balkon-Party: Wenn Sie auf dem Balkon grillen, besteht leider kaum räumlicher Abstand zu Ihren Nachbarn. Um Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollten Sie daher auf Ihrem Balkon einen Elektro-Grill verwenden. Bei diesem ist die Rauchentwicklung deutlich geringer als bei einem Kohlegrill. Informieren Sie Ihre Nachbarn zusätzlich rechtzeitig darüber, dass Sie eine Grill-Feier auf dem Balkon planen – am besten 48 Stunden vorher. Das gilt selbstverständlich auch dann, wenn Sie in Ihrem Garten grillen und das Haus des Nachbarn aber in direkter Nähe dazu steht.

Wie oft darf ich grillen?

Bei schönem Wetter würden viele am liebsten jeden Tag den Grill anschüren – oder wenigstens einmal in der Woche am Wochenende. Aber wie oft ist es eigentlich erlaubt? Dabei kommt es immer auf den Einzelfall an.

  • Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg urteilte im Jahr 2007, dass 20- bis 25-mal im Jahr gegrillt werden dürfe (Az.: 3 C 14/07).
  • Das Landgericht Aachen sah 2002 nur zweimal im Monat als angemessen an. Allerdings nur zwischen 17 und 22.30 Uhr (Az.: 6 S 2/02).
  • Das Landgericht München I gestattete 2023 das Grillen höchstens viermal im Monat. Auch das Grillen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am Wochenende beziehungsweise an aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen ist diesem Urteil zufolge nicht erlaubt (Az.: 1 S 7620/22 WEG).
  • Am strengsten urteilte das Bayerische Oberste Landesgericht. Das erlaubte nur fünfmal im Jahr am äußersten Rand des Gartens zu grillen (Az.: 2 Z BR 6/99).

Allgemein gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Das bedeutet, dass Sie Ihren Nachbarn nicht zu häufig durch Grillgeruch belästigen sollten. Er wiederum muss ein gelegentliches Grillen hinnehmen.

Grillen auf dem Balkon: Beratung durch einen Anwalt

Gerade weil es bei diesem Thema immer auf den Einzelfall ankommt und nicht pauschal gesagt werden kann, wann und wie oft Sie grillen dürfen, empfiehlt sich bei Beschwerden von Nachbarn oder Vermieter eine Rücksprache mit einem Anwalt, damit der Streit nicht eskaliert. Sie erreichen die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline täglich von 7 bis 1 Uhr telefonisch oder per E-Mail.


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