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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Grillen

Gerade in den warmen Sommermonaten ist das Grillen eine bei vielen Menschen ein sehr beliebter Freizeitspaß.
Zu beachten ist, dass das Grillen nicht überall erlaubt ist, selbst wenn es unter freiem Himmel stattfindet. Das Grillen im Garten eines Eigenheims ist weitestgehend unproblematisch, vorausgesetzt, dass die nähere Nachbarschaft nicht ständig und zu jeder Tages- und Nachtzeit davon gestört wird. Die Wahrnehmung, wann ein Grillen als störend empfunden wird, ist sicherlich hauptsächlich eine Frage der subjetiven Wahrnehmung.
Beim Grillen außerhalb von Privatgrundstücken ist zu beachten, dass dies grundsätzlich nur auf solchen Plätzen erlaubt ist, die dafür vorgesehen ist (beispielsweise Campingplätze oder besonders ausgewiesene öffentliche Grillplätze). Unerlaubtes Grillen bzw. Legen einer Feuerstelle kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit sich bringen. Platzverweise und Geldbußen können die Folge sein.

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Stand: 19.10.2010

   
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