Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gradtagzahl
Nach der Heizkostenverordnung besteht für die Eigentümer die Pflicht, die für die Heizung und für die Erwärmung von Wasser anfallenden Kosten unter Berücksichtigung des Verbrauches auf die Nutzer der jeweiligen Räumlichkeiten umzulegen.
Wie sind aber Kosten aufzuteilen, wenn ein Mieter ausgezogen und der Wohnraum zwischenzeitlich an einen anderen Mieter vermietet worden ist? Bei verbrauchsabhängigen Kosten ist nach den Werten der bei dem Aus- und Einzug vorgenommenen Zwischenablesung abzurechnen. Bei verbrauchsunabhängigen Kosten gibt es eine Tabelle, welche die sog. Gradtagzahlen enthält. Die Gradtagzahlen stellen den Promilleanteil eines Moants bzw. eines Tages am Wärmebedarf eines ganzen Jahres dar. Diese Daten basieren auf einem langjährig ermittelten Bundesdurchschnitt und sind anerkannt. Durch diese Daten wird berücksichtigt, dass der Mieter in den Wintermonaten mehr Heizbedarf hat als in Sommermonaten und dadurch höhere Kosten verursacht. Dadurch wird die Abrechnung fairer als eine rein auf Zeiteinheiten beruhende Abrechnung.
Da diese Art der Abrechnung jedoch schwierig zu verstehen ist, wäre der Gang zu einem Anwalt ohne weiteres zu empfehlen. Die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline beraten Sie gerne zu sämtlichen Fragen in Zusammenhang mit der Heizkostenabrechnung. Halten Sie diese zum Gespräch bereit. Stand: 16.10.2008