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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gasrechnung

Bei Anmietung von Wohnräumen oder gewerblich genutzten Räumen wird jährlich über die Betriebs- kosten abgerechnet. Wird mit Gas geheizt, ist die Gasrechnung Bestandteil Heizkostenabrechnung, die wiederum Bestandteil der Betriebskostenabrechnung ist.Für die Abrechnung von Heizkosten gilt die Heizkostenverordnung. Diese regelt insbesondere, dass grundsätzlich 50% - 70% der Heizkosten nach Verbrauch abzurechnen sind und die restlichen Kosten nach Wohn- oder Nutzfläche bzw. nach dem umbauten Raum auf den Wohnungseigentümer oder Mieter zu verteilen sind. Bei nicht verbrauchsabhängiger Abrechnung entgegen den Bestimmungen der Heizkostenverordnung kann der Mieter den auf ihn entfallenden Anteil grundsätzlich um 15% kürzen. Für alle Betriebskosten gilt, dass der Vermieter bestrebt sein muss, die Kosten möglichst gering zu halten (Gebot der Wirtschaftlichkeit). Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft können auch Heizkosten in Gemeinschaftsräumen (z.B. Hobbyräumen) entstehen. Diese Kosten werden nach Miteigentumsanteilen auf die Eigentümer verteilt.

 

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Anwältinnen und Anwälte gerne zur Verfügung. Halten Sie bitte Unterlagen bereit, insbesondere den Mietvertrag.


Stand: 08.02.2012

   
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