Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gaspreis
Grundsätzlich sind die Gaspreise in der Abrechnung des Versorgers, auch in juristischer Hinsicht, wieder verstärkt in die öffentliche Diskussion geraten. Grund sind einerseits die ständig und rasch steigenden Energiekosten und damit verbundene Preiserhöhungen.
In den meisten Fällen regeln Gasversorgungsverträge Preiserhöhungen nicht. Daher darf in diesen Fällen der Versorger die Preise nicht willkürlich, sondern nur nach billigem Ermessen (§ 315 BGB - Bürgerliches Gesetzbuch) erhöhen. Das einseitige Bestimmungsrecht darf nicht dazu missbraucht werden, zu Lasten der Verbraucher eine Gewinnspanne zu erhöhen.
Weist ein Versorger nach, dass er etwa höhere Bezugskosten zahlen muss, welche er auf den Verbraucher umgelegt hat, gilt die Erhöhung als angemessen.
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes ist eine Preiserhöhungsklausel von Gaspreisen in allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sonderverträgen dann unangemessen, wenn vertraglich dem Versorger nur ein Recht auf Preiserhöhungen geben ist, ohne gleichzeitige Pflicht zur Preissenkung bei sinkenden Gaspreisen. Weil Unternehmen ein Recht zur Anhebung von Entgelten für Gas vereinbarten, aber bei sinkenden Kosten keine Pflicht zur Senkung der Preise festschrieben, erklärte der Bundesgerichtshof solche Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam. Preiserhöhungen auf Grundlage solcher Vereinbarungen sind nicht möglich (vgl. BGH Urteil vom 28. Oktober 2009 - VIII ZR 320/07).
Gaspreise sind derzeit regelmäßig günstiger sind als die von Heizöl. Ob Gaspreise an die Preise für Heizöl gekoppelt werden dürfen, wird derzeit vor dem Bundesgerichtshof verhandelt.
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