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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gaskosten

Grundsätzlich sind die Gaspreise in der Abrechnung des Versorgers, auch in juristischer Hinsicht, wieder verstärkt in die öffentliche Diskussion geraten. Grund hierfür sind vornehmlich ständige Preiserhöhungen.

In den meisten Fällen regeln Gasversorgungsverträge Preiserhöhungen nicht. Daher darf in diesen Fällen der Versorger die Preise nicht willkürlich, sondern nur nach billigem Ermessen (§ 315 BGB = Bürgerliches Gesetzbuch) erhöhen.

Weist ein Versorger nach, dass er höhere Bezugskosten zahlen muss, welche er auf den Verbraucher umgelegt hat, gilt die Erhöhung als angemessen.

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes ist eine Preiserhöhungsklausel von Gaspreisen in allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sonderverträgen dann unangemessen, wenn vertraglich dem Versorger nur ein Recht auf Preiserhöhungen geben ist, ohne gleichzeitige Pflicht zur Preissenkung bei sinkenden Gaspreisen. Weil Unternehmen ein Recht zur Anhebung von Entgelten für Gas vereinbarten, aber bei sinkenden Kosten keine Pflicht zur Senkung der Preise festschrieben, erklärte der Bundesgerichtshof solche Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam. Erhöhungen auf Grundlage solcher Vereinbarungen sind nicht möglich (vgl. BGH Urteil vom 28. Oktober 2009 - VIII ZR 320/07).

Ein Vermieter muss hinsichtlich der vom Mieter zu tragenden Heizkosten darauf achten, dass er preisgünstig einkauft. Er muss jedoch nicht unbedingt den Anbieter mit den niedrigsten Preisen wählen, sondern darf auch bei seiner Auswahl des Anbieters solche Kriterien wie Zuverlässigkeit oder Qualität der Arbeits- oder Dienstleistung des Anbieters mit berücksichtigen.

Zu allen weiteren Fragen betreffend Gaspreise sowie zum Vertragsrecht allgemein berät Sie ein in diesen Fachgebieten erfahrener Rechtsanwalt sofort innerhalb weniger Minuten. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat eventuell vorhandene Unterlagen wie Ihre Heizkostenabrechnung bereit.
Stand: 27.01.2012

   
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