Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gasabrechnung Bei der Anmietung von Wohnräumen oder gewerblich genutzten Räumen wird jährlich über die Betriebskosten abgerechnet. Wird mit Gas geheizt, ist die Gasrechnung Bestandteil der Heizkostenabrechnung, die wiederum Bestandteil der Betriebskostenabrechnung ist.Für die Abrechnung von Heizkosten gilt die Heizkostenverordnung. Diese regelt insbesondere, dass grundsätzlich 50% - 70% der Heizkosten nach Verbrauch abzurechnen sind und die restlichen Kosten nach Wohn- oder Nutzfläche bzw. nach dem umbauten Raum auf den Wohnungseigentümer oder Mieter zu verteilen sind. Bei nicht verbrauchsabhängiger Abrechnung entgegen den Bestimmungen der Heizkostenverordnung kann der Mieter den auf ihn entfallenden Anteil grundsätzlich um 15% kürzen. Der Vermieter muss bestrebt sein, die Kosten für die Energieversorgung (Strom,Gas, Heizöl) möglichst gering zu halten. Verstößt der Vermieter gegen dieses Gebot der Wirtschaftlichkeit, muss er damit rechnen, dass der Mieter die Betriebskostenabrechnung nicht in voller Höhe anerkennt.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Anwältinnen und Anwälte gerne zur Verfügung. Stand: 08.02.2012
Passende Verträge zum Thema Gasabrechnung finden Sie im Vertragscenter: |  |  |
|
|