Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Gartenpacht Die Gartenpacht bedeutet ein Pachtverhältnis über ein Grundstück zur gärtnerischen Nutzung. Oft handelt es sich um Schrebergartengrundstücke mit aufstehendem Gebäude. Aber notwendig ist die Bebauung nicht, es gibt auch reine Pflanzgärten. Regional sind auch Obstgärten mit Baumbestand verbreitet. Der wesentliche Unterschied zwischen Pacht und Miete ist, dass bei der Pacht der Pächter auch zur Fruchtziehung berechtigt ist.
Im Falle der Pacht eines Schrebergartens ist die jeweils bestehende Vereinssatzung bzw. -ordnung maßgeblicher Bestandteil des Pachtverhälnisses. Hier sind häufig strenge Regelungen hinsichtlich der Nutzung und Pflege des Gartengrundstückes festgelegt. Es finden sich Bestimmungen zu Art und Umfang der Bepflanzung, Übernachtungen oder Dauerwohnen in der ggfs. vorhandenen Laube usw. Häufiges Problem sind auch Abstandszahlungen für Inventar an den Vorpächter.
Weitere rechtliche Fragen zu diesem Thema beantworten Ihnen die erfahrenen Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 07.05.2012
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